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Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Mutterschaftsurlaub

Der obligatorische Mutterschaftsurlaub beträgt 5 Monate (nach Wahl der Mutter und unter bestimmten Voraussetzungen: 2 Monate vor und 3 Monate nach der Geburt, oder 4+1, oder 0+5). Kann bei Krankheit oder Tod der Mutter ersatzweise vom Vater in Anspruch genommen werden. Diese Regelung gilt für beim Sozialversicherungsinstitut INPS versicherte Arbeitnehmerinnen inkl. Lehrlinge, Arbeitslose, Hausangestellte und andere Kategorien sowie für Selbständige im Bereich Handwerk, Handel, Landwirtschaft. Es wird 80% des Lohns (bezahlt vom INPS) ausbezahlt. Die Kollektivverträge sehen z. T. günstigere Regelungen (bis 100%) vor.

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Obligatorischer Vaterschaftsurlaub

Obligatorisch sind zehn Tage innerhalb der ersten 5 Monate des Kindes (Regelung für 2021) für den Vater vorgesehen. Die Regelung gilt zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub, die Vergütung beträgt 100% des Lohns.

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Fakultativer Vaterschaftsurlaub

Der fakultative Vaterschaftsurlaub beträgt einen Tag des fakultativen Mutterschaftsurlaubs anstelle der Mutter und wird zu 100% entlohnt.