Finanzieller Anreiz geht bis 2024 weiter
Die Steuerabzüge für Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden und energiesparendes Sanieren gehen noch bis Ende 2024 weiter. Eine kürzlich eingeführt Neuerung könnte jedoch für viele ein Problem darstellen, denn seit Mitte Februar kann der Steuerabzug nicht mehr weiter gegeben werden, weder in Form eines Rabattes auf der Rechnung noch an die Banken. Konkret bedeutet dies, dass der Steuerabzug nur mehr von der Einkommenssteuer abgezogen werden kann, so wie es bis vor ein paar Jahren der Fall war.

Weitere Infos in unseren Infoblättern
Steuerabzüge für Sanierungsarbeiten (50%)
Steuerabzug für energiesparende Sanierungsmaßnahmen (65%)
Superbonus: 90% Steuerabzug für Energiesparmaßnahmen
Förderungen im Baubereich im Überblick

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