Neuerungen für den Möbel- und Elektrogerätebonus

Das neue Jahr bringt einige erfreulichen Änderungen in Zusammenhang mit dem Möbel- und Elektrogerätebonus mit sich. Künftig beläuft sich der Höchstbetrag auf 16.000 Euro (bis dato waren es 10.000 Euro). Dies bedeutet, dass bei einem Steuerabzug von 50%, künftig jährlich 800 Euro (50% von 16.000 Euro aufgeteilt auf 10 Jahre) als Steuerabzug genutzt werden können.

Zur Erinnerung: der Möbel- und Elektrogerätebonus kann nur im Zuge einer Sanierung in Anspruch genommen werden für welche der 50%ige Steuerabzug (Steuerabzug für Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten) genutzt wird.

Stand: 07.01.2021